Dem Kabinettsbeschluss zufolge soll bis zum Jahr 2025 ein Warenanteil von mindestens 50 Prozent aus regionaler oder biologischer Erzeugung angeboten werden. Das gilt von den Ministerien und der Staatskanzlei bis hin zu den nachgeordneten Staatsbehörden.
Die Pachtverträge der staatlichen Kantinen werden entsprechend angepasst beziehungsweise abgeschlossen.
Nach den staatlichen Kantinen sollen in einem zweiten Schritt kommunale und andere öffentliche Träger mit ihren Kindergärten und Schulen folgen.