Masken für Mitarbeiter: Es sind Betriebsausgaben

Wer seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern medizinische Schutzmasken für den Arbeitseinsatz zur Verfügung stellt, kann diese Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Das berichtet die Zeitung "Norddeutsches Handwerk".

Das gilt auch, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Masken privat nutzen.

 

Grund: Die Anschaffung der Masken erfolgt wegen der Corona-Pandemie im betrieblichen Interesse, um die Beschäftigten zu schützen, den Betrieb aufrechtzuerhalten und um aktuelle Arbeitsschutzregeln und Corona-Verordnungen zu erfüllen.

 

Als Betriebsausgaben gelten Masken auch dann, wenn sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich zur privaten Nutzung geschenkt werden, zum Beispiel als steuerfreies Gehaltsextra. Entscheidend für die Lohnsteuerfreiheit ist dabei, dass bei den Gesamtzuwendungen pro Mitarbeiter die Freigrenze von 44 Euro pro Monat nicht überschritten wird.

 

 

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