Das hat die Rechtsanwaltskanzlei Meissner und Bolte (Hamburg) dem Party Service Bund Deutschland e.V. bestätigt.
Für die Mitglieder des Verbandes bedeutet das, dass sie Schilder, Aufkleber, Ansticker und andere Werbemittel exklusiv und juristisch „wasserdicht“ nutzen können.
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